Mittwoch, 4. September 2013

Arbeitsrecht zu BYOD

aus der Zeit


Im Notfall den Mitarbeiter-Account hacken?

Die Mitarbeiter dürfen Handy und Laptop auch privat nutzen. Doch was passiert im Notfall bei Krankheit oder Todesfall: Darf der Arbeitgeber die Daten dann hacken?


http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-09/arbeitsrecht-account-zugang-notfall


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen