Donnerstag, 4. Oktober 2012

Kreditkarten-Umsätze: Bank muss Missbrauch beweisen!

Bestreitet ein Kunde den Einsatz seiner Kreditkarte und widerspricht deshalb ominösen Belastungen seines Kontos, ist die Bank in der Pflicht zu beweisen, dass das Kreditkartengeschäft vom Kunden getätigt wurde oder dieser für den Missbrauch der Karte verantwortlich war. Kann die Bank den Beweis nicht antreten, muss sie das Geld erstatten.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Bank-muss-Missbrauch-beweisen-article7286306.html


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